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Ja. Das dient der MA42 (Parkbehörde) als Zufahrt zu den Betriebsgebäuden. Die Wege sind aber so breit, dass problemlos Autos fahren können.
Um die Zufahrt zu nutzen, muss der MA42 das Befahren der Fußwege nicht nur physisch möglich, sondern auch erlaubt sein. So wie sie gemappt sind, ist es das nicht. Dazu müsste vehicle=private ergänzt werden. (Sonst impliziert highway=footway ein vehicle=no.) Es kommt aber darauf an, wie die Wege beschildert sind (Fußweg-Schilder oder Fahrverbotsschilder?).
Es gibt werder Fußweg-Schilder noch Fahrverbotsschilder. Ein ganz normaler Park. Die MA42 fährt trotzdem/ deswegen dort herum. Ich finde es auch nicht schlimm, wenn das Routing dort nicht funktioniert, weil die wissen eh wo der Park ist. Also ich würde es einfach so belassen.
Fürs Routing ist es insofern von Bedeutung, als ja nicht nur die MA42, sondern jeder im Park herumfahren darf (z.B. mit Motorrädern), wenn es keine Verbotsschilder gibt. So spart man sich z.B. zur Paulinenwarte ca. 200m Hatscherei. ;-)
In der Wr Grünanlagenverordnung steht, dass in öffentlich zugänglichen Park- und Grünanlagen Wege nicht mit Fahrzeugen befahren dürfen, außer Fahrzeuge zum Zweck der Parkpflege sowie für die Zufahrt zu in der Anlage befindlichen Betrieben, Wohnungen und Geschäftslokalen wenn der Grundeigentümer zustimmt.