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Mapping von "Radwegen"

@Graf Westerholt: Ich habe zwei Links angegeben, welche der folgenden Aussage A) widersprechen. Anhand welcher Paragraphen man dies in der StVO sieht, weiß ich nicht.

A) Wenn das Befahren mit einem Fahrrad nicht durch Zeichen erlaubt ist, ist es verboten.
B) Welcher Paragraf der StVO gibt nicht beschilderte Wege (keine Fahrbahn) für Verkehr frei?

@geowas:

Robhubi, du schreibst „bicycle=yes is applied where cycling is legal …” Wenn das die Regel ist, dann ist fahrradroutebares Mappen nicht möglich.

Ja, das kann in der Tat ein Problem sein. Und nicht nur beim Fahrradfahren. In Köln gibt es Reitwege durch die Parks. Nur sind die sehr dürftig ausgezeichnet. Man hat die Wahl eine Zerstückelung einzutragen oder den Weg “as intended”, sofern es klar ist (Verlauf ist online einsehbar, daher verifizierbar). Wobei ich mir hier nichtmals sicher bin, ob zwangsweise Schilder aufgestellt werden müssen. Vielleicht ist es auch die Pflicht des Halters sich über den Wegeverlauf vorab zu informieren.

Mapping von "Radwegen"

Hier scheint es tatsächlich so gewollt, dass der erste Teil nicht befahren wird. Aus der anderen Richtung ist DE:239 angebracht. Für Ortsunkundige natürlich “unpraktisch”. Im Zweifel müsste wohl ein Gericht entscheiden, ob es zumutbar war über den Grünstreifen zu wechseln bzw. ob man das DE:240 Schild überhaupt wahrnehmen müsste.

Mapping von "Radwegen"

Sachte mit dem Befehlston Graf Westerholt.

Die StVO ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Gerichtsurteile füllen die Lücken teilweise.

Hier sind zwei Links bzgl. nicht beschilderter Radwege:
https://polizei.nrw/sites/default/files/2017-07/2017_Radweg_oder_Fahrbahn_neu.pdf
https://www.adfc-diepholz.de/radwege-ohne-benutzungspflicht/

Mapping von "Radwegen"

Hallo zusammen,

Wege müssen nicht zwangsweise beschildert sein, um für den Radverkehr freigegeben zu sein. Beispiele sind Waldwege (die genauen Regelungen hängen mindestens vom Bundesland ab), manche Parkwege (z.B. in Köln fast jeder Parkweg), nicht beschilderte Wege, die parallel zu straßenbegleitenden Gehwegen verlaufen und von diesen baulich getrennt sind.

Soweit zumindest mein Verständnis. In der Praxis gibt es natürlich immer wieder problematische Beschilderungen der Art “Fahrradroute auf Gehweg ohne Radfreigabe”, “Fahrradroute auf DE:250,1026-36 anstatt DE:260,1026-36”, lückenhafte Beschilderungen und andere kreative Kombinationsschilder (z.B. DE:205,237 am Radwegende), deren Bedeutung bei mir immer wieder zu Stirnrunzeln führt.

Viele Grüße
crodthauser