Adresse zu bestehendem Gebäude hinzugefügt
Bestehende Bäckerei eingetragen
Der Weg ist ein ausgewiesener Fuß- und Fahrradweg (Verkehrszeichen 240)
Fahrräder sind per Zusatzschild auf diesem Fußweg zugelassen
Fahrräder sind per Zusatzschild auf diesem Fußweg zugelassen
Fahrräder sind per Zusatzschild auf diesem Fußweg zugelassen
Fahrräder sind per Zusatzschild auf diesem Fußweg zugelassen
In dem Gebäude Beckhausstraße 160 befindet sich eine Eisdiele. Diese Information habe ich ergänzt.
Eigenname von der Adresse aufs Gebäude verschoben
Das Haus wird als "Schreinerhäusle" bezeichnet, siehe https://www.schreinerhaeusle.de/
Dies ist ein Gehweg mit "Fahrräder frei"
entgegen der Einbahnstraße für Fahrräder geöffnet
Fahrradstreifen auf der Fahrbahn entgegen der Einbahnstraße
entgegen der Einbahnstraße für Fahrräder geöffnet
Zugang für Fußgänger erlaubt. Ich habe heute kein Verbotsschild gesehen.