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Notfalltreffpunkte Waldenbuch eingetragen.
Closed by notfalltreffpunkt
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created_by | JOSM/1.5 (18646 de) |
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source | siehe source |
Discussion
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Comment from skyper
Hallo notfalltreffpunkt,
warum machst Du mit Deinem Import einfach weiter? Wo ist die Dokumentation und der Beleg, dass Du diese Quelle verwenden darfst?
Fragende Grüße,
skyper -
Comment from notfalltreffpunkt
Hallo Skyper,
Es gibt viele mapper die das gleiche mappen. Begehen diese alle einen Fehler? Ich hatte schon Kontakt mit anderen mappern, auch weit älteren/erfahreneren als Du, aber das hat noch keiner so gesehen wie du...So wie ich Dein Auftreten auffasse suchst du förmlich nach Fehlern.
Meine Quelle ist angegeben. Das reicht meiner Meinung nach aus.Ich habe keinen Hinweis auf eine pot. Lizenzierung der Daten in meinen Recherchen gefunden die eine Erfassung in openstreetmap verhindert/nicht erlaubt. Falls Dir eine solche vorliegt, nehme ich es gerne wieder raus und gehe für mein Vergehen gerne nach Canossa ...
Was soll ich den dokumentieren? Es steht doch alles in div. Wiki-Seiten...
Kopfschüttelnde Grüsse
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Comment from notfalltreffpunkt
https://community.openstreetmap.org/t/notfalltreffpunkte-erfassen/6430
wurde auch schon diskutiert und für gut empfunden.
Ich denke damit ist die Sache geklärt.
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Comment from mueschel
"Ich habe keinen Hinweis auf eine pot. Lizenzierung der Daten in meinen Recherchen gefunden die eine Erfassung in openstreetmap verhindert/nicht erlaubt."
Damit sind die Daten nicht verwendbar. Nicht verboten impliziert nicht, dass es erlaubt ist.
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Comment from notfalltreffpunkt
Hallo mueschel,
diese Rechtsauffassung sehe ich anders.
Im übrigen teile ich die deine Feststellung nicht. Diese Daten sind gemäss UrhG §5 Abs. 2 "... im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme ..." veröffentlicht worden und "... genießen keinen urheberrechtlichen Schutz" (§5 Abs. 1) und somit auch keine Lizenz. Das wäre ja ein Wiederspruch in sich.
Solltest Du hier andere (rechtsgültige) Hinweise haben, bitte zustellen. -
Comment from mueschel
Du verweist u.a. auf die Webseite der Stadt Leonberg als Quelle. Dort heißt es explizit
"Der Inhalt der Webseiten der Stadt Leonberg, einschließlich aller Texte [...] ist urheberrechtlich geschützt.
Vervielfältigungen und sonstige Verwertungen von Schrift und Bild, [...] können nur mit schriftlichem Einverständnis des Hauptamtes der Stadt Leonberg erfolgen." -
Comment from notfalltreffpunkt
wie gesagt, dies ist eine amtliche Bekanntmachung von einer amtlichen Stelle auf einer amtlichen Seite. Der UrhG steht für mich über dem Disclaimer. Das UrhG kann nicht wegbedungen werden, das solltest du wissen ...
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Comment from skyper
Sorry, für die späte Antwort. Ich hatte leider keine Zeit für OSM.
In der oben erwähnten Diskussion im Forum, geht es um das allg. Eintragen von diesen Pois. Daran ist nichts auszusetzen, aber ich lese nichts von einem Import, für OSM geeignete Quellen oder `location=`.
Ich habe mir auch die Eintragungen der anderen wenigen Personen angesehen. Leider handelt es sich auch dort um Imports, wobei bei zwei Personen wohl wenigstens die Quellen in Ordnung sind, da eine sich explizit auf eine Bekanntmachung bezieht und die andere andere mit für OSM freigegebenen Quellen arbeitet.
Wenn es sich wirklich um amtliche Bekanntmachungen handelt sollte dies auf den Webseiten auch entsprechend gekennzeichnet sein. Ich kenne so was bisher eigentlich als eigene PDFs mit entsprechender Kennzeichnung.
Wenn Dir so viel an den Eintragungen liegt, wende Dich bitte an die jeweilige Kommune und diskutiere Deinen Import doch im Forum. Danke.
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