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created_by | JOSM/1.5 (8969 de) |
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source | bing2012;BayernDOP80 |
Discussion
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Comment from GerdP
please review:
the tag highway=schoolyard is only use
here. I guess you meant
highway=pedestrian ? -
Comment from GerdP
sorry, highway=footway
matches better in an amenity=school ;-) -
Comment from pyram
Yes of course. It's never a pedestrian.I saw http://www.openstreetmap.org/way/81651324 and impromptu changed. The "tracks" I've also changed
Now it's footway with access=destination.
But I don't like to map schoolyards, because there is normally no official access neither with foot nor with agricultural vehicles ;-) -
Comment from GerdP
really? I am sometimes crossing schoolyards by foot or bicycle, of course
not when it's crowded with pupils.
I've never recognized a sign that this is not allowed. I'll search for them the next time. -
Comment from pyram
Most schoolyards i know are fenced. The owner is the school-operator/the town. Although there is no designation it doesn't mean that it is allowed (in DE). Maybe it's tolerated to cross...
At many private highways (service/driveway) is no sign, but it is private ;-)PS: Man könnte sich hier auch auf deutsch unterhalten. Ich weiß nämlich jetzt nicht genau, wie ich "Schulhöfe sind normalerweise nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet" auf englisch ausdrücken soll ;-)
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Comment from GerdP
OK, in Deutsch:
Bei den mir bekannten Schulen gibt es Zäune, aber nur an einigen Stellen. Ich habe
die bisher eher als Hilfsmittel für die Pausenaufsicht gesehen, also "zum Einsperren", nicht zum Fernhalten anderer, erst recht nicht ausserhalb der Schulzeiten. Vielleicht hat sich das seit meiner Schulzeit geändert, ist jetzt so 30-40 Jahre her.
Abgesehen davon ist aus meiner Sicht alles, was "der Stadt" gehört im Besitz der Bürger, also öffentlich, sofern nicht anders angezeigt. Bin aber kein Jurist, ist nur mein Empinden. In Bezug auf OSM
würde ich statt "private" eher "permissive"
verwenden. -
Comment from pyram
Ich habe hier auch nicht privat gesetzt, sondern destination (man könnte auch über permissive reden, aber da sollte dann eigentlich ein Schild "Durchgang erlaubt" oder so ähnlich dort stehen). Das kam vielleicht falsch an.
Ansonsten wird ein Betretungs>recht< durch die Hausordnung der Schule geregelt (vgl. unten).
Nachfolgendes ist keine Belehrung meinerseits!
Zum Rechtlichen: Das ist ganz einfach.
1. Was Dir gehört, darfst Du beliebig benutzen, außer Dein Tun ist gesetzlich verboten.
2. Was Anderen gehört (und das ist auch "Staats-/Stadteigentum") darfst Du nicht benutzen (Art. 14 GG) außer es ist erlaubt. Nebenbei: woran erkennst Du das Eigentum an einer Schule? Vor Ort steht höchstens der Sachaufwandsträger, aber nicht der Grundeigentümer...
2a. Der Eigentümer/Besitzer kann anderen Rechte zugestehen (siehe oben "Hausordnung")
3. Rechtlich ist die Benutzung von bestimmten Flächen in gewissen Grenzen erlaubt. Das ist von (Bundes-)Land zu (Bundes-)Land aber verschieden. Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Betretungsrecht_%28Erholung,_Sport%29
3a. Die Benutzung von Natur und Landschaft (Freiflächen!) sind in D und insbesondere in Bayern für Sport und Erholung erlaubt (mit Einschränkungen wegen Biotop und so), soweit keine Nutzung des Eigentümers gestört wird (Trampelpfad durch Wiese/Getreide geht also nicht).
3b. Verkehrsflächen werden für bestimmte Benutzungen gewidmet und dürfen daher genutzt (und nur so, wie gewidmet) genutzt werden.
Das Problem dabei ist: Woran erkennt man das? Lösung: Man muss es nicht erkennen, weil es ja zuerst mal nicht erlaubt ist, bzw. Du nur aus den Umständen und aus Erfahrung abschätzen kannst, dass es wohl für bestimmte Nutzungen gewidmet ist. Da aber die Polizei und der private Besitzer seine Rechte kennt, wird also vor allem dort ein Schild aufgestellt, wo es zu einer unzulässigen oder gar gefährlichen Nutzung kommt. Dabei wird unterschiedlich viel geduldet, weil es nicht stört oder weil es nicht gefährlich ist.Beispiele:
1. Vor meiner Garagenzufahrt steht kein Schild, dass das privat ist. Trotzdem läuft da keiner drüber. Wenn doch, riskiert er einen Rüffel - oder ich stelle doch ein Schild auf, damit es auch der Letzte kapiert, dass ich das nicht dulde ;-) Durch den Verzicht auf ein Schild ist es nicht automatisch erlaubt!
2. An einem Feldweg steht kein Schild (normalerweise gewidmet für landwirtschaftlichen Verkehr + Nutzung nach 3a). Wenn da jetzt immer viele drüberfahren, die das nicht dürfen, wird die TG/die Gemeinde ein entsprechendes Schild aufstellen, damit der Weg nicht kaputtgefahren wird.
3. Bahnanlagen sind privat und dürfen nach Bahnrecht ausdrücklich nicht genutzt werden. Trotzdem gibt es immer wieder Betretungen und daher werden -weil es einfach tötlich gefährlich ist- zusätzlich Verbotsschilder aufgestellt, die es eigentlich nicht bräuchte.
4. Der Schulhof ist nicht abgeschlossen. Wenn da jetzt immer die Jugendlichen abends darauf 'rumlungern, wird der Hausmeister/der Schuldirektor von seinem Hausrecht gebrauch machen und die 'rauswerfen. Einen Zaun muss keiner bauen - es ist nur hilfreich.
5. Der Parkplatz des Oberbürgermeisters gehört der Stadt. Wenn es nach Deinem Bauchgefühl öffentliches, von der Allgemeinheit nutzbares Eigentum wäre, dürftest Du darauf parken. Tust Du das? Wenn Nein, warum nicht? ;-)Jetzt wurde es doch länger, als anfangs gedacht ;-)
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Comment from GerdP
Gut, das ich die Gesetze nicht so gut kenne,
sonst traute ich mich ja kaum noch aus dem Haus ;-)
- 379667939, v1
- 379667940, v1
- 379667941, v1
- 379667942, v1
- 379667943, v1
- 379667944, v1
- 379667945, v1
- 379667946, v1
- 379667947, v1
- 379667948, v1
- St. Elisabeth (379667949), v1
- 379667950, v1
- 379667951, v1
- 23202356, v4
- 65014493, v2
- 65014504, v2
- Erich Kästner Grund und Mittelschule (283431574), v2
- 62469932, v3
- 66116463, v3
- 62440945, v2
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