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Keine überregionale Bedeutung der B 3, nahezu direkt parallel zur A 5 sowie zur B 36
Closed by t2425b
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Comment from giggls
Sag mal hast Du den note "im SHP des NVK: I" nicht gesehen? Im Allgemeinen ist es ohnehin völlig unüblich in Deutschland Bundesstraßen außerorts als secondary zu taggen.
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Attributierung_von_Stra%C3%9Fen_in_Deutschland#Bundesstra.C3.9Fen
Ich habe auch grade nochmal bei Maps4BW geschaut. Das Ding ist IMO primary, da geht kein Weg dran vorbei. -
Comment from t2425b
Ich weiß leider nicht, wo die besagte Fehlermeldung liegt. Wofür stehen SHP und NVK?
Abgesehen davon, hier zwei Zitate aus Wiki:
"Im Umkehrschluss müssen Bundesstraßen nicht zwangsläufig highway=primary sein. Wenn sie – beispielsweise aufgrund der Verkehrsverlagerung auf eine parallele Autobahn – nur noch eine lokale Funktion besitzen, können sie selbst bei gutem Ausbauzustand auch als highway=secondary gemappt werden.
Außerdem können auch Straßen mit übergeordneter Verkehrsbedeutung (beispielsweise mindestens 10.000 Kfz/Tag) als highway=primary getaggt werden, selbst wenn sie amtlich niedriger klassifiziert sind (z. B. nur als Staatsstraße)." (DE:Tag:highway=primary)"Eine Bundesstraße kann als secondary kartiert werden, wenn sie
ein zu geringes Verkehrsaufkommen aufweist (z. B. weil sie parallel zu einer Autobahn liegen) oder
nicht an einer Bundesautobahn oder anderen Bundesstraße endet." (DE:Tag:highway=secondary) -
Comment from giggls
NVK: Nachbarschaftsverband Karlsruhe. Nach deren Klassifizierung wurden die Straßenkathegorien mal erstellt. Überall wird der von Dir umgetaggte Abschnitt als Primärstraße eingestuft. Ich empfinde das secondary als falsch aber ich frage gerne auch noch mal auf unserer lokalen Mailingliste nach wie die das sehen.
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Comment from Nakaner
Hallo t2425b,
die B 3 hat locker mehr als 10.000 Fahrzeuge pro Werktag. Das weiß ich aus eigener ErFAHRUNG. Die Verkehrsbelastung und -bedeutung ist mit der B 36 im Abschnitt Rastatt–Karlsruhe vergleichbar. Quelle ist die eigene Erfahrung beider Strecken.
Du kommst nicht aus der Gegend und hast kannst daher die Verkehrsbedeutung nicht gut genug einschätzen. Ich möchte dich daher bitten, deine Änderungen zurückzusetzen und auch andernorts bei vergleichbaren Änderungen umsichtig zu sein und lieber bei der örtlichen Community nachzufragen, wenn du die Straßen nicht selbst in Augenschein genommen hast.
Viele Grüße
Michael
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Comment from GarryX3D
Eine Abstufung kommt hier nach meiner Auffassung als täglicher B3 und B36 Nutzer überhaupt nicht in Frage.
Allein der Umstand als viel genutzte offizielle Autobahn-Umleitungsstrecke zu dienen rechtfertigt in meinen Augen ein "Primary", ebenso die relative Abgrenzung zum umgebenden Straßennetz.
Garry -
Comment from DD1GJ
Aufgrund der großen Entfernung zwischen den AS Karlsruhe-Süd und Rastatt-Nord hat die B3 eine große Bedeutung vor allem für die dazwischenliegenden Industriegebiete von Malsch und Muggensturm mit entsprechendem Verkehrsaufkommen. Die Einstufung ist auf jeden Fall primary.
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Comment from michael2402
Ich finde secondary passend - so vom Fahrgefühl her fährt sie sich eher wie eine Ortsverbindungsstraße als eine Bundesstraße (ähnlich wie die L566, L608, ...) mit Ampeln, ebenerdigen Kreuzungen, Ortsdurchfahrten und ohne überregionale Bedeutung.
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Comment from giggls
NACK. Ich habe diese Straße auf Höhe des Glaser-Sees schon mehrfach mit dem Rad überquert. Ich finde nicht, dass sich das dabei anfühlt wie die Überquerung einer secondary road. Kerzengerade, baulich getrennter Radweg. Äußerst hohe Geschwindigkeit der KFZ. das ist echt nicht ungefählich.
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Comment from giggls
Grade gesehen. Das Google Luftbild zeigt eindrucksvoll, dass die Straße mitnichten ein "geringes Verkehrsaufkommen" aufweist.
http://map.gegg.us/?zoom=18&lat=48.90265&lon=8.31258&layers=F00000B000000FFFFFFT
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Comment from Karthoo
Auf dem Bild ist die B3 sogar voller befahren als die in diesem Bereich eigentlich besser ausgebaute B36... Ich bin aber auch allgemein nicht dafür Bundesstraßen als secondary zu taggen.
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Comment from Miselajus
In § 2 Abs. 4 des Bundesfernstraßengesetzes heißt es:
(4) Eine Bundesfernstraße, bei der sich die Verkehrsbedeutung geändert hat und bei der die Voraussetzungen
des § 1 Abs. 1 weggefallen sind, ist entweder unverzüglich einzuziehen, wenn sie jede Verkehrsbedeutung
verloren hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen (Einziehung), oder unverzüglich dem
Träger der Straßenbaulast zu überlassen, der sich nach Landesrecht bestimmt (Abstufung).Das heißt, dem Bund ist es untersagt, Straßen als Bundesfernstraßen zu betreiben, wenn die Erfordernis nicht gegeben ist. Andererseits heißt dies, dass, wenn eine Bundesstraße als solche besteht, dies von der zuständigen Behörde für den überregionalen Verkehr als notwendig angesehen wird.
Ich denke wir sollten uns zunächst mal an die behördliche Einstufung halten und (insbesondere als mapper aus der Ferne) mit Umstufungen vorsichtig sein
Am Rande sei noch vermerkt, dass das Wiki-Zitat im 2.Beitrag am 13. Nov. 2014 von einem user t2425b eingetragen wurde.
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Comment from GarryX3D
@michael2402: Du ziehst die Merkmale einer "trunk" heran um damit eine "primary" zur "secondary" abzustufen. Eine Ortsverbindungsstraße ist gefühlt etwas wo man mal 5 Minuten warten kann bis ein Fahrzeug vorbeikommt, bei der B3 wartet man dagegen ehr mal 5 Minuten bis man sie gefahrlos queren kann.
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Comment from giggls
Es ist völlig unstrittig, dass es Ausnahmen gibt wo das übliche Tagging nicht greift. Hier in Karlsruhe zum Beispiel ist das krasseste Beispiel wohl die Südtangente. Namentlich eine Kreisstraße von der Bedeutung her fast eine Autobahn.
Bundesstraßen mit niedriger Bedeutung sehe ich allerdings hier im Landkreis keine.
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Comment from GarryX3D
Aus aktuellem Anlass (Beginn der langwierigen Bauarbeiten A5 Abschnitt Karlsruhe-Rastatt) habe ich mir erlaubt die Bedeutung der B3 als Autobahn-Ausweichstrecke zwischen Rastatt Nord und Ettlingen Industriegebiet "Runder Plom" wieder auf "primary" hochzusetzen. Damit ist auch die Absetzung zur alten B3 durch Bruchhausen wieder gegeben die keinesfalls als gleichwertig zur "neuen" B3 angesehen werden kann.
- B 3 (23005849), v17
- B 3 (148052049), v7
- B 3 (108148867), v3
- B 3 (45256959), v8
- B 3 (159749274), v3
- B 3 (37721413), v9
- B 3 (37721414), v9
- B 3 (37721415), v14
- B 3 (45270133), v4
- 203933157, v2
- 203933158, v2
- B 3 (93571555), v4
- B 3 (45674089), v5
- B 3 (376196305), v2
- B 3 (376196304), v3
- B 3 (329346826), v2
- B 3 (329346827), v3
- B 3 (421125675), v2
- B 3 (421125676), v2
- B 3 (314274242), v3
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