Changeset: 48052325
NSG Georgenfelder Hochmoor gefixt
Closed by mw67
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created_by | JOSM/1.5 (11826 de) |
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source | GeoSN DTK10 |
Discussion
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Comment from geri-oc
Wieso hast du das Hochmoor verändert?
Die Grenzen von GeoSN sind nicht aktuell. Vielleicht sollten die örtlichen Mapper genaueres beitragen als einfach landesweit etwas altes als neues einzutragen. Vor Ort wird um Ausweitung des Moorgebietes diskutiert - nicht aber um eine Verkleinerung.
Zur Info (nicht als Mappinggrundlage verwendbar):
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/weboffice101/synserver?project=natur_natura2000_utm&view=nat2000&query=FFH&keyname=EU_NR&keyvalue=5248-305 -
Comment from geri-oc
https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=644858#p644858
falls du etwas zu dem "Massenedit" der Naturschutzgebiete sagen möchtest.
Grüße aus dem Osterzgebirge ...
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Comment from mw67
Ich bin im Forum nicht registriert, deshalb hier. Mir wurde gesagt GeoSN darf offiziell als Quelle verwendet werden. Das ist der Stand. Wieso sollten die nicht aktuell sein? Was Du da oben anführst (Link) ist imho, die Grenze des FFH Gebietes, nicht die des NSG. siehe auch hier:
https://protectedplanet.net/9363
und hier: https://protectedplanet.net/555520624 -
Comment from streckenkundler
In dem Fall hat mw67 recht. Hier ist das FFH-Gebiet bedeutend größer als das NSG. Vgl. Meinen Forenbeitrag.
@mw67: eine Forendisskussion zu diesem Thema ist besser, da das durchaus von allgemeingültigem Intersse ist.
Sven
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Comment from geri-oc
Moor:http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:natural%3Dmoor
Ein NSG-Schild steht / stand an der westlichen Kreuzung Lugsteinweg am südlich abgehenden track.
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Comment from mw67
Ein Schild hat keine Rechtskraft, entscheidend ist die Verordnung.
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Comment from streckenkundler
Die Beschilderung wird gerne an den Stellen angebracht, wo sie publikumswirksam ist, nicht immer da, wo sie reale Grenze liegt. In meinen Augen ist aber die reale Grenze maßgebend. Aber ein NSG nach der vorhandenen Beschilderung erfassen zu wollen, ist in meinen Augen nicht möglich. Was Grenzen anbelangt, sollten Primär die Verordnungstexte herhalten. Das o.g. NSG ist allerdings ein "Alt-"NSG, ausgewiesen 1961. In solchen Fällen vertraue ich auch eher der Grenze auf der Karte.
Weitere Erläuterung siehe Forum.
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