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Hochdorf neues Wohngebiet Römerstr, Häuser grob eingezeichnet nach lgl-bw DOP
Closed by Akkurator
Tags
created_by | iD 2.3.1 |
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host | http://www.openstreetmap.org/edit |
imagery_used | Bing aerial imagery |
locale | en-US |
Discussion
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Comment from PT-53
Hallo Akkurator,
Du hast in Hochdorf neue Gebäude eingezeichnet und als Quelle im Kommentar lgl-bw DOP angegeben.
Sind diese Luftbilder im Geodatenviewer für OSM freigegen ?
Grüße -
Comment from Akkurator
Im vorliegenden Fall war ich vor Ort, zufällig durch die Römerstr. gefahren, neue Häuser gesehen, paar Fotos davon gemacht um zu Hause dann zu vergleichen und ggf. einzutragen.
Die DOP dienten dabei nicht als "Pausvorlage" (geht im iD gar nicht, oder?), sondern als Orientierung am Zweitmonitor.Nach vielen Stunden wiederholter Recherche in OSM-Foren, wiki etc. habe ich inzwischen den Eindruck gewonnen, dass man die lgl-bw DOP sogar als Pausvorlage benutzen dürfte, wenn man sie bei source (oder imagery_used?) einträgt. Aber 100% sicher bin ich mir da nicht, und juristische Spitzfindigkeiten sind auch nicht unbedingt mein Spezialgebiet.
Irgendwer MUSS doch wissen, wie hier zu verfahren ist, schließlich sind die DOP von lgl-bw eine super Vorlage, und es gibt sie schon eine Weile. Aber jede Diskussion, was ich darüber finde, ist 5 Jahre alt und irgendwie versandet.
Gibt es es da inzwischen einen Konsens und wo finde ich den? -
Comment from PT-53
Hallo Akkurator,
nach meinem Wissensstand dürfen wir nur die Maps4BW (die ja auch in JOSM als Hintergrund eingeblendet werden kann) zum Abzeichnen verwenden, die WMS Alkis-Daten und die WMS Atkins-Luftbilder dagegen nicht. Natürlich können diese zum Abgleich, ob eine Gebäude überhaupt nocht steht, verwendet werden, Nur abzeichnen eines neuen Gebäudes ist halt nicht zulässig.Bitte halte Dich künftig daran.
Grüße -
Comment from Akkurator
Ich dachte, deutlich gemacht zu haben, dass ich eben nicht "nur abgezeichnet" habe, sondern vor Ort war und die LGL DOP nur "per Seitenblick" zu Verfeinerung verwendet habe, was meinem Verständnis nach ok ist.
Wie auch immer: um Schaden vom OSM abzuwenden, habe ich nun die von mir neu eingefügten Elemente wieder gelöscht. Vielleicht kann sie jemand auf zweifelsfrei legale Weise wieder eintragen, wie z.B auch die bereits vorhandenen Gebäude gemappt wurden, bei denen bis heute auf Bing nur grüne Wiese zu sehen ist.
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Wenn irgendwo stünde, was mit den LGL BW DOP gemacht werden darf und was nicht, würden Neulingen wie mir Frust erspart und dem OSM evtl. rechtlicher Ärger. Hier steht die Frage auch seit fast 3 Jahren unbeantwortet: https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=458198#p458198
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