Changeset: 50910653
Darf lt. Richtlinen vom Landratsamt TS nicht als Restaurant gekennzeichnet werden.
Closed by Koeck
Tags
created_by | iD 2.3.2 |
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host | https://www.openstreetmap.org/edit |
imagery_used | Bing aerial imagery |
locale | de |
Discussion
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Comment from geow
Hi Koeck, ein Grundprinzip von OSM ist die Überprüfbarkeit von Daten.
Welche Richtlinien des LRA TS sind das genau, wonach die Moaralm nicht als Restaurant bezeichnet werden darf?
Nach meinem Vor-Ort-Eindruck (2 Jahre her) unterscheidet sich das gastronomische Angebot der Enzianhütte nicht so wesentlich von dem der Moaralm. Es gibt Kaffee, Kuchen, Suppen einfache warme Gerichte und natürlich Bier und Limo.
Daher sollten beide "Almwirtschaften" vergleichbar eingestuft werden. Oder wie siehst du das?
Gruß
geow -
Comment from geow
Koeck hat mir die Unterschiede per PN erläutert. Danach darf die Moaralm keine warmen Speisen verkaufen und keine Werbung machen. Untersagt ist der Verkauf von kalten Speisen und Kuchen aber offenbar nicht. Eintrag in OSM ist keine Werbung, daher kann es IMHO in diesem Fall vorerst mal bei amenity=cafe bleiben, fast_food wäre auch denkbar. Irgendwann werde ich mal cuisine=alm dokumentieren, ein gutes Foto dazu hätte ich schon ;)
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Comment from geow
Die Moaralm findet sich sich u.a. auch auf den offiziellen Tourismus-Portalen von Chiemsee-Chiemgau und Unterwössen. Ein Werbeverbot besteht daher wohl nicht, wäre auch seltsam inkonsequent.
Ways (1)
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