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Auf Bahnanlage sind keine Fahrräder erlaubt
Closed by Bicyclst
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created_by | JOSM/1.5 (13170 de) |
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source | Beobachtung |
Discussion
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Comment from hsimpson
Hallo, danke für das kommentarlose reverten meiner Änderungen!
Ich weiß leider durch eigene Begehung, dass in der Unterführung sehr wohl Fahrräder erlaubt sind!
Ich bitte dich daher, deine Änderungen zurückzunehmen und das nächste mal bitte einen kommentar zu hinterlassen, wenn du die Änderungen von jemand anders nur 7 Tage später wieder Revertierst!
Viele Grüße -
Comment from Bicyclst
In Bahnunterführungen sind nie Fahrräder erlaubt, wie auch auf sonstigen Bahnanlagen nicht (Bahnsteige etc.).
Woraus soll sich jetzt hier ergeben, dass "Fahrräder" erlaubt sind? Und jetzt sag nicht, dass vom öffentlichen Radweg aus ja kein Verbotsschild steht. Das steht auch auf Bahnsteigen nicht, die von öffentlichen Radwegen aus per Rampe erreichbar sind.
Also, wo ist das Schild, das positiv die Nutzung erlaubt? -
Comment from hsimpson
Wo steht denn bitte, dass die Unterführung überhaupt Bahngelände ist? Schilder stehen da nicht. Die Unterführung erstezt vielmehr den vormaligen Bahnübergang und ist daher immer noch Teil der Ost-West-Achse Kessenich-Museumsmeile
Und dass man in Bahnunterführungen nicht Fahrrad fahren darf ist auch so nicht korrekt. bestes Gegenbeispeil: Der neue HP Erlangen-Bruck.
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Und nochmal: Komentarloses Revertieren wird hier zu Recht nicht gerne gesehen. OSM ist ein Gemeinschaftsprojekt, das nur dann funktioniert, wenn man zusammen arbeitet und nicht jeder gegen jeden!
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Viele Grüße -
Comment from Bicyclst
Oh. Mea culpa. Ich ging davon aus, dass Bahngelände auch Bahngelände ist. Oder gehört der Stadt Bonn mittlerweile der Schienenstrang? Ja, die Unterführung steht 1a auf DB-Gelände. Sie ist eine Bahnanlage. Radfahren ist dort nicht erlaubt. Was in Erlangen ist, interessiert mich nicht. Mag sein, dass man in einer Bahnunterführung in Timbuktu auch Radfahren darf. Auch das interessiert mich nicht.
Also du willst jetzt hier eingetragen wissen, dass das Radfahren erlaubt ist. Na dann viel Spaß. Und den Bahnsteig bitte auch noch als Radweg ausweisen. Der gehört glaube ich auch der Stadt Bonn. -
Comment from hsimpson
Also das ist jetzt meine letzte Aufforderung: Entweder, du lässt diesen arroganten Tonfall bleiben, oder ich diskutier hier gar nichts mehr mit dir.
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Nur, weil das hier eine Unterführung unter den Bahngleisen ist, heißt das noch lange nicht, dass das auch rechtmäßig eine Bahnanlage ist. Andernfalls dürfte man mit dem Fahrrad keine Unterführung, Bahnübergang oder Brücke mehr benutzen, weil ja alles Bahngelände ist.
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In diesem Fall hier ist die Uterführung klar vom Bahnsteig getrennt, weswegen bei mir doch sehr starke Zweifel sind, ob das rechtmäßig eine Bahnanlage ist, auf der nicht Fahrrad gefahren werden darf.
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Viele Grüße -
Comment from Bicyclst
"Rechtmäßig eine Bahnanlage"?
Willst du jetzt auch noch behaupten, das sei eine unrechtmäßige Bahnanlage?
Wenn man den Bauverlauf gesehen hat, wird man feststellen, dass die DB dort zuerst die Unterführung mit Stützwänden und Rampe/Treppe komplett fertig gestellt hat und die anschließende Pflasterung durch eine von der Stadt Bonn beauftragte Firma erfolgt ist.
Weitere Literatur auch hier: http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_planen_bauen_wohnen/stadtplanung/verkehrsplanung/18384/index.html?lang=de
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Comment from hsimpson
Das sagt nur aus, wer der Bauherr der ganzen Geschichte war. Und dass das hier die Bahn war ist wohl kaum anzuzweifeln.
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Wie die Unterführung gewidmet ist geht daraus aber keineswegs hervor, ebenso wenig wie aus der Situation vor Ort. Da hier keinerlei Schilder vorhanden sind, wie z.B. der DB-Keks, der normalerweise an allen Bahnhofszugängen angebracht ist, ist davon auszugehen, dass man sich weiterhin auf einem öffentlichen Gehweg befindet und die vohandenen Ge- und Verbote auch weiterhin bestehen.
Viele Grüße - Comment from Bicyclst
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Comment from PT-53
Hallo Bicyclist,
aus dem verlinkten Foto leite ich ab, daß der Radweg auch in die Unterführung führt und dann wohl auch durch die Unterführung hindurch geht.
Grüße -
Comment from hsimpson
Hi, Der GA-Artikel spricht nur von der Situation, auf die du triffst, wenn du von diesem Way von Norden auf den Haltepunkt zu fährst: https://www.openstreetmap.org/way/242422945
Dass du da gradeaus dann die Treppe runter fahren würdest ist klar.
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Von der Rampe in die Unterführung ist dort in keinem Wort die Rede.
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Ich habe jetzt das Tagging wieder zurück gestellt, damit das Fahrrad-Routing wieder funktioniert.
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Viele Grüße -
Comment from Bicyclst
Es ging mir eher um diesen Satz: "Dort verweist ein Sprecher auf Anfrage zudem darauf, dass das Unternehmen nicht für den Radweg zuständig sei." Wenn man diesen Satz umkehrt, kommt man zu dem Schluss, dass "das Unternehmen" (= DB Station&Service) aber für die Unterführung zuständig ist. Und hoffentlich passieren dort demnächst in der Unterführung genug Unfälle zwischen Fußgängern und Radfahrern, denn nur Gestörte fahren dort mit dem Rad durch. Diese Rampen sind für Rollstuhlfahrer/Kinderwagen&Co gedacht und NICHT für Radfahrer. Dann kommen hoffentlich Verbotsschilder.
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Comment from PT-53
<<< Dann kommen hoffentlich Verbotsschilder >>>.
Dann stehen dort also bisher keine Verbotsschilder für Radfahrer ? wie kommst Du dann darauf, daß Radfahren dort verboten sein soll ?
In Biberach ander Riß (BW) gibt es eine Bahnunterführung wo Radfahren ausdrücklich erlaubt ist!
Grüße -
Comment from Bicyclst
@PT-53:
Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Man kann es so sehen, muss man aber nicht.
Gegenfrage: Wofür gibt es Radweg-Schilder? Ist doch eh erlaubt, sofern nicht verboten.
Warum gibt es in Biberach (Riß) eine Bahnunterführung, wo Radfahren ausdrücklich erlaubt ist? Ist doch eh immer erlaubt.
Ist Radfahren innerhalb von öffentlichen Gebäuden erlaubt, sofern ebenerdig von einem Radweg erreichbar?
Provokante Frage, aber Bahnunterführung ist nicht gleich Bahnunterführung. Es gibt öffentliche Wege, die lediglich von einer Eisenbahn überführt werden. Manchmal wird dabei auch der Weg abgesenkt.
Hier haben wir es aber ganz klar mit einer Bahnanlage, einem Haltepunkt, mitsamt Unterführung zum Zwecke der Gleisquerung unterirdisch zu tun. Die Rampen sind auch erkennbar für Zwecke der Barrierefreiheit gedacht. Es handelt sich NICHT um einen öffentlich gewidmeten Weg oder gar um einen Radschnellweg. Und wie gesagt, ich komm auch von einem Radweg in so manches öffentliche Gebäude rein (Glasschiebetür). Dennoch würde ich in so einem Gebäudeflur nicht hemmungslos Radfahren. Manche Dinge verstehen sich einfach mal von selbst. -
Comment from Bicyclst
Und wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass es sich um eine "Bahnanlage" bzw. einen "Bahnhof" im Sinne der Hausordnung handelt, dann gilt:
https://www.bahnhof.de/file/bahnhof-de/11022360/SLNkSB86QwIHOY92mdfHfM1Nd44/6493636/data/Hausordnung.pdf
"Nicht gestattet ist... [...] Fahren mit Kraftfahrzeugen, Zweirädern, Kickboards, Skateboards, Inlineskates der Vergleichbarem" -
Comment from hsimpson
Hi, ich denke wir haben deinen Punkt schon verstanden, dass man auf Bahnanlagen kein fahrrad fahren darf. Du hast uns bisher dennoch immer noch nicht ausreichend darlegen können, warum dieser Weg plötzlich aus dem Nichts die Widmung ändern sollte.
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Zu den Beispielen: Das Beispiel mit dem Gebäude ist ja wohl klar: Tür = kein Gehweg mehr.
Die anderen Unterführungen haben alle gemein, dass sie nach StVO beschildert sind. Diese wird aber auf Bahnanlagen gar nicht angewandt.
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Bei Bahnanlagen betritt man stattdessen ganz klar einen Bahnsteig oder Bahnhof, oder aber es steht ein Schild "Bahnanlage" dort.
Beispiel: http://www.bahnbilder.de/1200/recht-neu-war-fuer-mich-995582.jpg
Das alles ist hier nicht gegeben.
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Daher muss man hier davon ausgehen, dass die Unterführung immer noch Teil des kombinierten Rad- und Gehwegs ist.
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Viele Grüße -
Comment from Bicyclst
Die Unterführung war nie Teil dieses "gemeinsamen Geh- und Radweges". Sie ist daher auch nicht entwidmet worden, sondern war nie gewidmet.
Du willst wohl mit Gewalt hier eine enge Bahnunterführung, in der fahrende Fahrräder nichts zu suchen haben, zum Radweg erklären, weil es dir so passt bzw. O-Ton "zwecks Routing". Man kann auch über die parallelen Bahnübergänge fahren. -
Comment from Bicyclst
https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/O/Htm/09/0911057.htm
"Variante 4 (angepasste Standardlösung - Vorzugsvariante)"
"Da es sich hier um einen Bahnsteigzugang handelt, ist die Unterführung nur für Fußgänger ausgelegt; Radfahrer müssen schieben oder die Bahnübergänge Rheinweg, Wasserland oder Ollenhauerstraße benutzen." -
Comment from hsimpson
Zur Abwechslung mal ein Artikel, der das Gegenteil behauptet:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Bonner-warten-bis-zu-20-Minuten-vor-Bahnschranken-article3733355.html
"Auch die neue Haltestelle UN-Campus hat eine Unterführung, die über eine Rampe mit dem Fahrrad passiert werden kann."
Die Rampe mündet nunmal in den Parrallelen Weg und nicht in den Bahnsteig. Um dorthin zu gelangen muss man entweder eine weitere Rampe oder eine Treppe betreten.
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Ich bleibe dabei: So lange die Rampe nicht explizit als Bahngelände gekennzeichnet ist, ist sie alleine wegen der unklaren Situation im Endeffekt ein öffentlicher Weg und alle Ge- und Verbote gelten weiterhin. Man kann niemanden dafür belangen, dass er auf Bahngelände Fahrrad fährt, wenn aus der Situation vor Ort nicht klar wird, dass es sich um ein Bahngelände handelt.
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Viele Grüße -
Comment from Bicyclst
Hä: Die Zeitung schreibt doch nur "kann". Und das stimmt. Man "kann" sogar mit dem Fahrrad auf der Autobahn fahren.
Wenn man Zeitungen alles glaubt, dann gute Nacht.
Aber ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Ich argumentiere nur sachlich, aber ich gebe dir, hsimpson, doch Recht, dass das selbstverständlich ein Radweg ist, zumal ja der Router funktionieren muss.
Also: In der Sache halte ich es nicht für einen Radweg, aber hsimpson schon und deswegen ist es auch einer.
Er ist jetzt in OSM als "Radweg" hinterlegt und bei Unfällen, die darauf zurückzuführen sind, haftet eben auch hsimpson. Ganz einfach.
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