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kein trunk wegen Überholmöglichkeit im Gegenverkehr
Closed by firefoxinspace
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changesets_count | 800 |
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created_by | iD 2.8.0 |
host | https://www.openstreetmap.org/edit |
imagery_used | Bavaria DOP 80cm |
locale | de |
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Discussion
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Comment from kreuzschnabel
Ob eine verkehrsrechtliche Trennung der Fahrtrichtungen Voraussetzung für einen trunk ist, wird immer wieder diskutiert, einen breiten Konsens dafür gibt es nicht. „Harte“ Kriterien für einen trunk sind laut Wiki nur Höhen-/Kreuzungsfreiheit, Anbaufreiheit und anhaltefreie Fahrt (d.h. auch Ampel- und Kreiselfreiheit). Weitere Kriterien werden zwar immer wieder mal geäußert, sind aber nach derzeitigem Stand nicht obligatorisch. Siehe dazu auch diese Forumsdiskussion: https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=32043
IMHO sollten wir auch darauf achten, mit unseren Straßentypen international in etwa vergleichbar zu bleiben. Die Ansprüche der deutschen Mapper an einen hw=trunk stehen auch ohne die Forderung nach baulicher Trennung schon turmhoch über den Maßstäben anderer Länder – manches, was in UK trunk ist, ginge hierzulande bestenfalls als secondary durch :) -
Comment from kreuzschnabel
Mal davon abgesehen, dass eine solche Straße ohne Überholmöglichkeit im Gegenverkehr deutlich weniger leistungsfähig wäre, weshalb es mir schwer fällt, darin einen Vorteil zu sehen.
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Comment from firefoxinspace
Das Kriterium der Höhenfreiheit schließt getrennte Fahrtrichtungen denklogisch mit ein.
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Comment from kreuzschnabel
Höhenfreiheit heißt, dass kreuzende Verkehrsströme per Brücken und/oder Tunnel übereinander hinweggeführt werden. Das bedingt getrennte Ein- und Ausfahrten, ja (die hier auch vorliegen).
Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6henfreiheit
Aber was hat das damit zu tun, ob die Mittellinie gestrichelt oder durchgezogen ist? -
Comment from firefoxinspace
Servus,
höhenfrei/kreuzungsfrei bedeutet, dass sich Verkehrswege nicht auf derselben Höhe kreuzen, damit es verkehrsrechtlich betrachtet nicht zur Kollision kommen kann. Dementsprechend gibt es auf Autobahnen weder Linksabbiegen noch Überholmöglichkeiten durch den Gegenverkehr. -
Comment from kreuzschnabel
Richtig: nicht auf derselben Höhe KREUZEN. Höhenfreiheit ist ein Kriterium der Ausführung von Kreuzungen und Verzweigungen – der Begriff kommt daher, dass kreuzende Verkehrsströme auf unterschiedlichen Höhen über- und untereinander hinweggeführt werden. Was aber hat Überholen mit unterschiedlichen Höhen zu tun? Die von dir propagierte Verwendung des Begriffs der Höhenfreiheit auch für ein gerades, unverzweigtes Straßenstück ist mir bis zu dieser Diskussion noch nirgends begegnet. Wäre es möglich, dass das deine Privatdefinition ist?
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Comment from firefoxinspace
Das meinte ich mit denklogisch (s.o.).
Wenn schon verhindert werden soll, dass die Verkehrswege sich auf unmittelbarem Niveau begegnen (Zweck: keine Kollisionen), dann gilt das im Erst-Recht-Schluss für Überholen im Gegenverkehr (Zweck: keine Frontal-Kollisionen). -
Comment from kreuzschnabel
Gut, dann haben wir zwei unterschiedliche Denkansätze. Für mich (und auch für den oben verlinkten WP-Artikel [an dem ich nicht beteiligt bin] – gut, WP ist natürlich auch keine offizielle Definitionsinstanz) bedeutet es nur die Vermeidung kreuzender Verkehrsströme mit dem Ziel einer _anhaltefreien_ Fahrt (und dieser Begriff steht auch im OSM-Wiki als Kriterium eines hw=trunk). Das Wesentliche ist demnach, dass niemand irgendwelchem Querverkehr gegenüber wartepflichtig ist.
Deinen Ansatz, dass sich Höhenfreiheit auf völlige Kollisionsfreiheit erstreckt, halte ich schon deshalb für anfechtbar, weil auch beim Einfädeln und insbesondere auf Verflechtungsstrecken viele Unfälle, also Kollisionen, geschehen – und die gelten allgemein auch als höhenfrei.
Mein gedankliches Hauptkriterium für einen hw=trunk ist, dass man auf einer solchen Straße deutlich schneller vorwärts kommt als auf einem normalen primary, wo mit Ampeln, Abbiegen nach links und Kreisverkehren zu rechnen ist. Der Sinn dieser Straßenklasse in OSM liegt schließlich darin, dass sie von Routern bevorzugt werden soll. Und im Sinne einer schnellen Fahrt und hoher Verkehrsbelastbarkeit der Straße ist eine Überholmöglichkeit – im Vergleich zu einer 1+1-Straße mit durchgezogener Linie, die es ja durchaus bei trunks gibt – dem schnellen Vorwärtskommen nicht hinderlich, sondern sogar dienlich (wenn man sonst hinter einem LKW oder Traktor festhängen würde). Deshalb kann ich von meinem Standpunkt aus nicht einsehen, wieso eine durchgezogene Linie einen trunk rechtfertigt und eine gestrichelte (die ja im Vergleich lediglich eine zusätzliche Möglichkeit bietet, die zu nutzen niemand gezwungen ist, im Gegensatz zu einer höhengleichen Kreuzung) nicht.
- B 286 (300545441), v3
- B 286 (205026839), v4
- B 286 (534668295), v3
- B 286 (534668294), v3
- B 286 (25545317), v17
- B 286 (38169205), v7
- B 286 (22888931), v24
- 25545324, v12
- 25545404, v10
- 25545363, v18
- 25204959, v15
- 300545442, v3
- 25545226, v12
- 25545224, v15
- B 286 (22888930), v18
- B 286 (38169207), v7
- B 286 (38169206), v7
- B 286 (205026837), v5
- B 286 (300545439), v4
- B 286 (25154390), v16
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