-
Kennzeichnung von illegalen Wegen im Naturschutzgebiet durch die Untere Naturschutzbehörde
-
Im Naturschutzgebiet Nörvenicher Wald ist das betreten, befahren oder reiten auf Flächen außerhalb von gekennzeichneten Straßen, Wegen und Rückegassen, einschließlich ausgewiesener Wanderwege, verboten.
-
Korrektur des Wegverlaufes anhand Katasterangaben, DGK und abschreiten vor Ort. Vorher eingetragener Weg ist ein nicht zulässiger Weg im Naturschutzgebiet Nörvenicher Wald (Vgl. Wegenetz in der offiziellen Schutzgebietskarte)