Pfad entfernt, da zur Hälfte in eingezäunter Neuanpflanzung - auch außerhalb kein Pfad mehr erkennbar.
Ehemaliger Pfad nicht mehr vorhanden.
Teilstück Straße "Zäunchen" Privatweg. Weg im Wald schon seit geraumer Zeit aufgegeben, Betreten nicht gestattet.
Privatweg im Westen: Betreten unerwünscht. Verbleibendes Wegstück zusammengefügt.
Nicht vorhandenen Weg über Privatgelände entfernt. Betreten verboten!
Weg von Privatgelände entfernt - Betreten verboten!