Die Strasse ist als Privatweg gekennzeichnet und die Eigentümer erlauben keine Durchfahrt.
Die Tore sind verschlossen und können nur mit einem Schlüssel geöffnet werden.
Der Besitzer hat den Weg gesperrt.
An der Stelle ist der Weg durch Ein Gittertor versperrt.
Das ist ein Weg nur für Fußgänger.
Die Strasse darf von Fahrrädern in beiden Richtungen befahren werden
An der Stelle gibt es keine Schranke (mehr).
Eigenschaften angepasst, nicht für Fahrräder passierbar.
Der Waldweg ist über eine Treppe mit der Strasse verbunden.
Die Strasse gehört zum Betriebsgelände und ist nicht öffentlich befahrbar.
Der Weg ist aktuell gesperrt. Zu Fuß könnte man die Sperre überwinden, mit dem Fahrrad nicht.