Changeset: 99472832
Kleine Korrekturen und Ergänzungen.
Closed by Der Wilderer
Tags
changesets_count | 716 |
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created_by | iD 2.19.5 |
host | https://www.openstreetmap.org/edit |
imagery_used | NRW Orthophoto |
locale | de |
resolved:disconnected_way:highway | 1 |
warnings:mismatched_geometry:unclosed_multipolygon_part | 1 |
Discussion
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Comment from Galbinus
Hallo Wilderer,
ich halte es durchaus für nachvollziehbar, dass du eubeb Teil des Talwegs und einen Abschnitt des Rosskamps zwischen Veldrom und Kempen von highway=unclassified in highway=track geändert hast. Allerdings hast Du dabei vergessen, dem Weg zusätzlich noch tracktype=grade1 zuzuordnen. Außerdem erscheint mir lit=no, maxspeed=100 und sidewalk=no für einen Feldweg unangebracht. Dieses sollte meines Erachtens mit der "Herunterstufung" von unclassified auf track auch entfernt werden. Wenn der Weg beleuchtet wäre oder einen Bürgersteig hätte, wäre es wohl kaum ein Feldweg. Und auf Feldwegen. Laut mir bekannter Rechtsauslegung gilt Tempo 100 lediglich für Straßen und für Feldwege lediglich die allgemeine Regeln einer den Umständen angepassten Geschwindigkeit und dass man mindestens innerhalb der halben übersehbaren Strecke anhalten können muss. Wie weit also müsste man bei Tempo 100 schauen können, zumal es nicht nur um entgegenkommende Fahrzeuge geht, es könne ja hinter dem nächsten Busch eine Person hervortreten oder ein Traktor aus eine Feldzufahrt herauskommen. Also auch Tempo 100 sollte gelöscht werden, da diese Höchstgeschwindigkeit allgemein als nur auf Straßen bezogen gilt. -
Comment from Galbinus
Diese Einwände bzw. Ergänzungsvorschläge von mir gelten auch für den asphaltierten Weg "Köhlerberg". Wenn man ihn zum Feldweg herabstuft, ist sidewalk=no auch nicht mehr passend. Ich hatte diesen Weg allerdings vom Feldweg zur Zufahrt hochgestuft, weil es die Zufahrt zur Grillhütte darstellt und man diesen Weg auch durchgängig als Zufahrt von Kempen zum Wanderparkplatz am Zollstockweg nutzen darf. Man dürfte ihn sogar als legalen Schleichweg von Kempen über den Zollstockweg und den Talweg nach Veldrom nutzen. Und umkehrt wäre aus Richtung Horn kommend die Zufahrt zur Grillhütte legal und sinnvoll von der L828 über den Zollstockweg statt außen herum und durch das komplette Dorf Kempen zu fahren.
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Comment from Galbinus
Das man Talweg, Zollstockweg und Köhlerbergweg durchaus als legale Schleichwegkombination zwischen Kempen und Veldrom nutzen darf, kann man durchaus als Argument betrachten, das es sich nicht lediglich um Zufahrtswege handelt (Argument Sackgasse fällt weg, statt dessen Verbindungscharakter). Was sich mir allerdings nicht erschließt: Wieso hast Du bei der Herabstufung zum Zufahrtsweg das erste Stück des Zollstockwegs ab L 828 als highway=unclassified belassen?
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Comment from Der Wilderer
Moin Volker,
Der Zollstockweg ist ja auch nur ein Zufahrtsweg zu dem Parkplatz, bzw, der ehemaligen Mönkeberg-Kaserne. Wenn ich ein erstes Stück an der L828 belassen habe, dann habe ich etwas übersehen. Der Köhlerweg ist doch nur ein Feldweg. Man darf nicht legal weiter an den neuen Windrädern vorbei in Richtung Bauernkampstraße K98. Der Talweg/ Rosskamp ist doch auch gesperrt, und darf nur von Land und darf nur von Forstwirtschaftlichem Verkehr bzw. von Anliegern befahren werden. Früher waren die Wege alle mal für alle offen. Talweg und Rosskamp waren allerdings zu schlecht dargestellt, die habe ich jetzt auf Kategorie 1 hochgestuft. -
Comment from Der Wilderer
Die Grillhütte am Köhlerweg, wo vielleicht 5 mal pro Jahr Dorfbewohner oder Campingplatznutzer grillen macht doch Köhlerweg nicht zu einer Haupt-Nebenstraße.
- 908170508, v1
- 908170509, v1
- 908170510, v1
- 908170511, v1
- 908170512, v1
- 908170513, v1
- 908170514, v1
- 908170515, v1
- 908170516, v1
- 908170517, v1
- 908170518, v1
- Zur Freilichtbühne (908170519), v1
- 908170520, v1
- 908170521, v1
- Rosskamp (7705343), v14
- Talweg (24059060), v22
- Köhlerberg (27740101), v16
- Zur Freilichtbühne (31583157), v14
- Zur Freilichtbühne (32322858), v14
- Meierberg (32322859), v8
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