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ÖTK

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April 12, 2011

Österreichische Touristenklub (kurz ÖTK)

ist einer der ältesten Alpinvereine Österreichs, er wurde 1869 gegründet und gilt als Pionier des Fremdenverkehrs.

1872 setzte der ÖTK erste Wegmarkierungen im Wienerwald. Von Wien ausgehend begann die Erschließung des östlichen Teils der Alpen bis nach Slowenien und hinauf ins Wettersteingebirge. Heute bilden in Österreich rund 60.000 Kilometer Wanderwege und Klettersteige das Rückgrat der alpinen Infrastruktur und des Bergtourismus. Rund 22.000 km davon betreut der ÖTK als “Wegehalter”. Das entspricht dem Zehnfachen des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes.

Heute ist der ÖTK mit rund vier Dutzend Niederlassungen in Österreich und den Nachbarländern vertreten. In den Ostalpen besitzt der ÖTK ebenso viele Schutzhütten. Aber auch fast alle Aussichtswarten im Donautal gründen auf dem ÖTK. Am höchsten Punkt Wiens steht die wohl bekannteste, die Habsburgwarte. Damals noch ein Holzgerüst der Koordinatenursprung der Landesvermessung von Österreich-Ungarn, dient sie auch heute noch als Fundamentalpunkt der Landesvermessung.

Der ÖTK verfügt über eine der größten alpinen Fachbibliotheken Österreichs. Die Sammlung umfasst mehr als 15.000 Einzelbände, rund 400 Panoramen und 2.000 Kartenwerke. Die ältesten hier verwahrten Publikationen gehen auf das 18. Jahrhundert zurück. Unsere Datenbankeinträge basieren zu einem überwiegenden Teil auf diesen urheberrechtlich geschützten Werken. Die Herkunft der Informationen ist in der Quelle DE:Key:source oder DE:Key:operator in der Relation angeführt.

Bei der Arbeit mit OSM müssen wir das Forstgesetz sowie die einzelnen landesgesetzlichen Bestimmungen über die Wegefreiheit im Bergland berücksichtigen. Betretungsrechte können auch durch entsprechendes Gewohnheitsrecht oder auf privatrechtlicher Grundlagen entstehen. Solche gesetzliche Grundlagen beschränken die Eigentums- und Nutzungsrechte Dritter. Unsere Einträge berücksichtigen die Rechtslage, insb. die Grunddienstbarkeit (§ 472 ff Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch).

Darüber hinaus kann die grundsätzliche Wegefreiheit im Wald und im Ödland durch forstliche, jagdliche, naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Sperrgebiete eingeschränkt werden. In solchen Schutzgebieten gelten strenge Eingriffsbeschränkungen allgemeiner und touristischer Art. Wasserschutzgebiete werden festgesetzt, um Grund- und Oberflächenwasser, die zur öffentlichen Trinkwasserversorgung genutzt werden, vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Innerhalb dieser Schutzgebiete können daher Handlungen und Nutzungen eingeschränkt oder verboten werden. Ein Beispiel: Wird ein Wanderweg in diesem Gebiet ohne die konkrete Widmung zusätzlich als MTB-Trail ausgezeichnet, so wird das als Fall einer unzulässigen Servitutserweiterung angesehen und hat für den Wegehalter und mitunter auch für den Grundeigentümer unangenehme Folgen.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!

ÖTK Österreichischer Touristenklub · 1010 Wien · Bäckerstraße 16 · www.oetk.at