Changeset: 116141861
Im Naturschutzgebiet Nörvenicher Wald ist das betreten, befahren oder reiten auf Flächen außerhalb von gekennzeichneten Straßen, Wegen und Rückegassen, einschließlich ausgewiesener Wanderwege, verboten.
Closed by UNB_DN_KV
Tags
Discussion
-
Comment from NiLaKol
Guten Tag,
der Verbindungsweg zwischen Bischofsweg und Heuweg (https://www.openstreetmap.org/way/38508413) ist in der Festsetzungskarte und der DGK eingezeichnet. Daher hätte ich gedacht dass dieser betreten werden darf.
Viele Grüße, NiLaKol -
Comment from UNB_DN_KV
Guten Tag NiLaKol,
es stimmt, dass in der Festsetzungskarte und auch in der Grundkarte in der Nähe des hier eingezeichneten Querweges eine gestrichelte Linie eingetragen ist. Gemäß der textlichen Festsetzung sind jedoch nur ausgewiesene Wanderwege (hier nicht der Fall), sowie Wege, Straßen und Rückegassen zu betreten. Als "Wege" gelten hierbei ausgewiesene Fahrwege/Waldwirtschaftswege, die grundsätzlich ganzjährig mit einem normalen, mit Front- oder Heckantrieb ausgestatteten, Personenkraftwagen befahren werden können.
In diesem Sinne handelt es sich bei der gestrichelten Linie nicht um einen Weg der im Sinne der Schutzgebietsverordnung genutzt werden sollte. -
Comment from NiLaKol
Alles klar. Vielen Dank für die Rückmeldung und Erklärung.
Ways (4)
Welcome to OpenStreetMap!
OpenStreetMap is a map of the world, created by people like you and free to use under an open license.
Hosting is supported by Fastly, OSMF corporate members, and other partners.
https://openstreetmap.org/copyright | https://openstreetmap.org |
Copyright OpenStreetMap and contributors, under an open license |